Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewertungslöschungen

Stand: August 2021

Der Kunde hat nur im Erfolgsfall die vereinbarte Gebühr pro Bewertung zu zahlen. Sofern eine beauftragte Bewertung nicht gelöscht wird, fallen für den Kunden keinerlei Kosten an.

Eine Bewertung gilt als gelöscht: Wenn Google einen Nachweis über die Maßnahme ausstellt (ein Beleg darüber muss schriftlich an Kunden ausgestellt werden oder das Rating in mindestens drei Sterne angepasst wird).

Dem Kunden ist bewusst, dass im Zuge des Löschungsprozesses eine Anpassung der Bewertung zu seinen Ungunsten möglich ist (Bsp.: Der Text der Bewertung wird angepasst). Hierfür übernimmt die NullZwoElf Media Küthe & Zantow GbR keine Haftung.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge der Bewertungslöschung die Argumentation über Google direkt an die bewertende Person weitergeleitet (E-Mail Form) wird. Dieser Vorgang ist notwendig, um die rechtliche Form einer Bewertungslöschung zu wahren.

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